_(Pfarrer)_
Hinweis:
Aktion "Rhodter Kirchenbatzen-
- Kirchengeld statt Kirchgeld"
Ich bin der fröhliche Gottlieb
und mach mit bei der Aktion "Rhodter Kirchenbatzen",
weil ich das Finanzamt nicht daran hindern will,
auch etwas Gutes zu tun
Wir danken Herrn Xaver Mayer,
Landau, für die Gestaltung des fröhlichen Gottlieb
Xaver Mayer,
Radier-Atelier
Ostbahnstr. 18
76829 Landau in der Pfalz
Telnr : (06341) 84762
Internet: www.xaver-mayer.de
e-mail: info@xaver-mayer.de
und Herrn Heinz Brzoska, Rhodt für das Wandbild in Edesheim, das unseren "Thaler" ziert
INFO zur Sache siehe hier:
"Rhodter Kirchenbatzen":
Entwürfe nach Gabriele Steigelmann
Design, Layout und DTP -Service, Rhodt
Wußten Sie schon,
daß man ab sofort in Rhodt die Sonntagskollekten
von der Steuer abziehen kann?
Spendencoupons gegen Spendenquittungen machen`s möglich
Für mehr Details zu den Motiven siehe unten:
INFO zur
Aktion "Rhodter Kirchenbatzen- Kirchengeld statt Kirchgeld"
Angesichts zu erwartender Kirchensteuerausfälle in gewaltigem Ausmaß hat unsere Landeskirche den Gemeinden die Einführung von Kirchgeld nahegelegt
Unser Presbyterium hat sich jedoch von Anfang an
gegen die Erhebung von Kirchgeld ausgesprochen und setzt dagegen
auf freiwillige Spenden. In diesem Zusammenhang steht auch die Aktion
"Rhodter Kirchenbatzen: Kirchengeld statt Kirchgeld".
Wir haben uns in unserem Presbyterium überlegt, wie wir unseren Dank über Ihre bisherige Unterstützung
zum Ausdruck bringen können und uns dabei Gedanken darüber gemacht,
wie auch für Sie ein unmittelbarer Nutzen aus Ihren über das Jahr gestreuten
Opferbeträgen entstehen könnte.
Wir haben uns entschlossen, gute Erfahrungen aus einer hessischen Gemeinde aufgreifend, die
bei der letzten Bezirkssynode vorgestellt wurden- Ihre Opferbereitschaft beim sonntäglichen Gottesdienst
mit Spendenquittungen zu honorieren, was bisher so nicht möglich war.
Auch die Martin -
Luther- Kirche in Ulm hat übrigens hier gute Erfahrungen gemacht:
So ungewöhnlich die Idee sein mag: sie ist nicht ganz neu
und hat sich bewährt.
Auch wir in Rhodt haben Coupons entworfen, bei deren Erwerb Sie die auch beim Finanzamt anerkannten Spendenquittungen erhalten
Mit diesen Spendencoupons können Sie -wie bisher- den Zeitpunkt und die Höhe
Ihres Opfers selbst bestimmen- je nachdem welchen Betrag Sie
in den Opferteller unserer Kirche einlegen werden
Frau Gabriele Steigelmann, Design, Layout und DTP -Service, Rhodt hat ehrenamtlich mit viel Liebe und Geschick diese Coupons gestaltet; Wir haben
sie in Lambrecht bei Fa M&A Werbetechnik und Digitaldruck in Auftrag gegeben, die uns durch
preisliches Entgegengekommen diese Aktion ermöglicht hat.
Es werden -so der Beschluß des Presbyteriums- zunächst
in einer Auflage von 1000 Stück Kirchenthaler (zu je 2 DM) und Kirchengulden
(zu je 10 DM) gedruckt werden;
Die drei Ausgaben des Kirchenbatzen zu 10, 20 und 50 Euro/ 20, 40 und 100 DM werden zunächst
in Kleinauflage erstellt
Die Spendencoupons sind erhältlich in den drei heimischen Banken und auch im Pfarramt und in der Kirche. Mit dem Erwerb der Coupons
werden Ihnen auch die Spendenquittungen ausgehändigt, die Sie dann bei der Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen können.
Das Presbyterium dankt den drei heimischen Banken für ihr Entgegenkommen, besonders aber der VR- Bank Südpfalz für die freundliche Unterstützung der Aktion "Rhodter Kirchenbatzen" mit einer Spende von DM 200.- und auch für die Übernahme einer Baumpatenschaft für die Kugelakazie am Kirchvorplatz verbunden mit einer Spende von DM 500.-
Im Namen unseres Presbyteriums möchte ich Ihnen Danke sagen dafür, daß Sie uns - auch mit Ihrer Gabe am Ende des Gottesdienstes
-
mithelfen, die vielfältigen Aufgaben unserer Gemeinde zu erfüllen; Unsere Aktion möchte ein solches Zeichen des Dankes setzen.
Das Finanzamt Landau hat übrigens diese Aktion billigend zur Kenntnis genommen und schlägt als Spendenquittung folgendes Formular vor:
Bestätigung des Erwerbs von Spendencoupons/Spendenquittung
Prot. Pfarramt
Herrengasse 16
76835 Rhodt u. R.
-Tel.: 06323-2942-
B E S TÄT I G U N G
über Zuwendungen zur Förderung kirchlicher Zwecke gem. §4 Abs.1 Ziff.6 KStG,
§20 Abs.3 Ziff.5 LStDV, §10b EStG und 18-19 StAnpG.
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................................................
hat von uns am ...........................
Spendencoupons erworben in Höhe von DM ....... .-
(in Worten: ........................................................
und uns diesen Betrag für die Sanierung des Dachbodens der Rhodter St. Georgskirche zugewendet.
Wir sagen dem Spender herzlichen Dank und bestätigen hiermit, daß wir den uns zugewendeten Betrag nur für kirchliche bzw. gemeinnützige Aufgaben verwendet haben.
Rhodt u. R., den ...............................
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre zurückliegt ( BMF vom15.12.1994 - BStBI l S. 884)